Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Gewerbebetriebe

Winterdienst in Wien und Niederösterreich: Schneeräumung, Streuung und Nachweis für Ihre Liegenschaft

24/7-Notdienst im Winterdienst (1. September bis 31. März) für Hausverwaltungen in Wien und Niederösterreich: Rückmeldung in unter einer Stunde.

Die Räum- und Streupflicht trifft die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaft. Im Rahmen unseres All-in-Vertrags übernehmen wir die Räum- und Streuarbeiten für Ihre Liegenschaft, vertraglich geregelt, mit fixen Einsatzzeiten und dokumentierten Einsätzen.

Nur für Kundenanfragen. Bewerbungen bitte per E-Mail – Infos unter Karriere.

  • Meisterbetrieb
  • seit 2015
  • Wien & Niederösterreich
  • 24/7-Notdienst Sept.–März, Rückmeldung unter 1 Stunde

Rückmeldung, nicht Anfahrt. Alle übrigen Anfragen beantworten wir innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Eingetragenes Handwerk Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung · GISA-Zahl 27974414 · ausgeübt seit 01.09.2015

Winterdienst als Teil unseres All-in-Vertrags

Bei einem All-in-Vertrag übernehmen wir gerne auch die Schneeräumung. Der All-in-Vertrag umfasst:

  • Stiegenhausreinigung 1–2× wöchentlich
  • Fensterreinigung 2× jährlich
  • Grundreinigung der Tiefgarage 1× jährlich
  • Kellerentrümpelung 1× jährlich
  • Grundreinigung auf Wunsch
  • Gartenbetreuung in der Sommerzeit
  • Schneeräumung im Winter

All-in-Vertrag für Ihr Objekt anfragen →

Die Räum- und Streupflicht liegt bei der Liegenschaft, nicht beim Wetter

Wer muss räumen? § 93 StVO 1960 verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, die entlang der Liegenschaft verlaufenden Gehsteige und Gehwege in einer Entfernung von bis zu 3 Metern in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee zu säubern und bei Glatteis zu bestreuen. Gibt es keinen Gehsteig, betrifft die Pflicht einen 1 Meter breiten Streifen entlang des Straßenrandes.

Für private Wege, Zufahrten, Parkplätze und Innenhöfe gelten zusätzlich die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und § 1319a ABGB. Diese Flächen sind von § 93 StVO nicht erfasst.

Diese Darstellung gibt den Gesetzestext allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die Durchführung der Räum- und Streupflicht kann vertraglich an ein Fachunternehmen übertragen werden. Wir übernehmen diese Durchführung: Räumung, Streuung und Dokumentation, auf Wunsch auch außerhalb der gesetzlichen Zeiten.

Auswahl und Überwachung des beauftragten Unternehmens bleiben Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Wir unterstützen Sie dabei mit lückenloser Einsatzdokumentation.

Gesetzestext im Rechtsinformationssystem des Bundes: https://www.ris.bka.gv.at

Was das für die Auswahl des Dienstleisters heißt

Prüfen Sie vor der Vergabe drei Dinge: ob die Einsatzzeiten schriftlich festgelegt sind und nicht nur „bei Bedarf“ lauten, ob jeder Einsatz dokumentiert wird, und ob es eine benannte Person mit Telefonnummer gibt, die erreichbar ist. Wer diese drei Punkte nicht schriftlich zusagen kann, verlagert das Risiko zurück zur Liegenschaft.

Unsere Winterdienstleistungen in Wien und Niederösterreich

Schneeräumung

Wir räumen Gehsteige, Gehwege, Hauszugänge, Einfahrten, Stellplätze und Zufahrten für Rettung und Müllabfuhr. Die zu räumenden Flächen werden vor Saisonbeginn gemeinsam begangen und in einem Flächenplan festgehalten, samt Räumbreite und Ablagestelle für den geräumten Schnee. Die Ablagestelle ist der Punkt, über den im Februar am häufigsten gestritten wird, weil der Schnee irgendwann dort liegt, wo sonst ein Stellplatz ist. Deshalb wird sie vorher festgelegt.

Die Räumung beginnt in den frühen Morgenstunden, damit die Flächen zu Beginn der gesetzlichen Räumzeit begehbar sind. Den konkreten Startzeitpunkt halten wir je Objekt schriftlich fest.

Streuung und Eisbeseitigung

Gestreut wird nach Zustand der Fläche, nicht nach Kalender. Streuung mit Splitt oder Salz, je nach Untergrund und den örtlichen Vorgaben. Welche Fläche womit gestreut wird, legen wir vorab fest: Naturstein, Pflaster und bepflanzte Randflächen vertragen nicht dasselbe wie eine Betonzufahrt, und ein falsch gewähltes Streumittel verursacht einen Schaden, der erst im Frühjahr sichtbar wird.

Zur Eisbeseitigung gehört auch die Kontrolle jener Stellen, die ohne Neuschnee gefährlich werden: Dachtraufen über Eingängen, Abläufe, die zufrieren und die Fläche unterspülen, sowie Schattenbereiche, in denen Schmelzwasser über Nacht erneut vereist.

Bereitschaftsdienst und Kontrollfahrten

Über die Saison halten wir Bereitschaft. Das heißt: Die Wetterlage wird laufend beobachtet, und der Einsatz wird ausgelöst, ohne dass Sie anrufen müssen. Zusätzlich fahren wir bei anhaltender Glättegefahr Kontrollfahrten, weil eine Fläche, die um sechs Uhr gestreut war, um vierzehn Uhr nicht mehr gestreut sein muss.

Im Notfall melden wir uns in unter einer Stunde zurück. Alle übrigen Anfragen beantworten wir binnen 24 Stunden an Werktagen.

Unsere Winterdienst-Saison läuft von 1. September bis 31. März.

Schneeabtransport und Sonderleistungen

Wenn die Ablagefläche am Objekt nicht ausreicht, organisieren wir den Abtransport des Schnees. Ebenso übernehmen wir auf Anforderung die Beseitigung von Eiszapfen und Dachlawinengefahr über Zugängen, soweit die Fläche sicher zugänglich ist. Beides wird gesondert beauftragt und ausgewiesen.

Dokumentation: der Nachweis, den Sie im Schadensfall brauchen

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Leistung dokumentiert. Diese Dokumentation erhalten Sie auf Anforderung, sie ist im Streitfall Ihr wichtigster Nachweis.

Festgehalten werden Datum, Uhrzeit des Beginns, betroffene Flächen, durchgeführte Leistung und eingesetztes Streumittel. Sie erhalten diese Aufzeichnung für Ihre Objektakte, und zwar so, dass sie einer Versicherung oder einer Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden kann.

Das ist kein Verwaltungsaufwand, den wir Ihnen aufdrängen, sondern der einzige Teil der Leistung, der nach dem Winter noch existiert. Wenn sechs Monate später eine Forderung eintrifft, ist die Aufzeichnung das Einzige, worauf Sie sich stützen können.

Notdienst und Erreichbarkeit im Winter

24/7-Notdienst im Winterdienst (1. September bis 31. März): rund um die Uhr, an sieben Tagen. Nach Ihrer Meldung erhalten Sie in unter einer Stunde eine Rückmeldung. In diesem Gespräch klären wir, was vor Ort passiert ist und wann wir da sind. Die Rückmeldung ist keine Anfahrtszusage – den Einsatzzeitpunkt stimmen wir im Gespräch mit Ihnen ab.

Alle übrigen Anfragen beantworten wir innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Nur für Kundenanfragen. Bewerbungen bitte per E-Mail – Infos unter Karriere.

Einsatzgebiet: Wien und Niederösterreich

Wir sind in allen 23 Wiener Gemeindebezirken und in Niederösterreich tätig. Der Betriebssitz liegt in Wiener Neudorf im Bezirk Mödling, der Schwerpunkt im Winterdienst liegt entsprechend im Wiener Süden und im Wiener Stadtgebiet. Für weiter entfernte Objekte klären wir vor der Angebotslegung offen, ob wir die Einsatzzeiten im Winter zuverlässig halten können. Eine Zusage, die bei starkem Schneefall nicht eingehalten werden kann, nützt Ihnen nichts.

  1. Begehung und Flächenplan. Wir sehen uns das Objekt an und halten fest, welche Flächen geräumt und gestreut werden, wie breit geräumt wird, wo der Schnee abgelagert wird und welche Stellen besondere Aufmerksamkeit brauchen.
  2. Angebot. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Flächenplan, Einsatzzeiten, Streumitteln, Bereitschaft und Dokumentation. Sonstige Anfragen beantworten wir werktags binnen 24 Stunden; für die Angebotslegung nach einer Begehung nennen wir Ihnen bei der Begehung einen Termin.
  3. Vor dem ersten Einsatz. Flächenplan, Ansprechpersonen und Meldewege sind fixiert. Änderungen werden schriftlich festgehalten.

So kommen Sie zum Winterdienst für Ihre Liegenschaft

Häufige Fragen zum Winterdienst in Wien

Wer ist für die Schneeräumung vor dem Haus verantwortlich?

Die Räum- und Streupflicht nach § 93 StVO 1960 trifft die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet. Beauftragen Sie ein Fachunternehmen, führt dieses die Leistung durch; Auswahl und Überwachung bleiben Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Diese Darstellung gibt den Gesetzestext allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was kostet ein Winterdienst in Wien?

Der Preis hängt von der zu räumenden Fläche, der Zugänglichkeit, den vereinbarten Einsatzzeiten und davon ab, ob Bereitschaft und Streuung enthalten sind. Pauschale Quadratmeterpreise aus dem Internet sagen über Ihr Objekt nichts aus, weil sie die Bereitschaft nicht abbilden, und die Bereitschaft ist der eigentliche Kostenträger. Nach der Begehung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Ab wann und bis wann läuft die Wintersaison?

Unsere Winterdienst-Saison läuft von 1. September bis 31. März. Wir empfehlen, den Vertrag vor Saisonbeginn abzuschließen, weil die Kapazität für Bereitschaft begrenzt ist und zuerst vergeben wird.

Wird auch nachts und am Wochenende geräumt?

Die Räumung richtet sich nach der Wetterlage und nach den vertraglich festgelegten Einsatzzeiten, damit die Flächen zu Beginn der gesetzlichen Räumzeit um 6 Uhr begehbar sind. Die konkreten Zeiten halten wir je Objekt schriftlich fest.

Bekomme ich einen Nachweis über die durchgeführten Einsätze?

Ja. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche, Leistung und Streumittel dokumentiert, und Sie erhalten die Aufzeichnung für Ihre Objektakte. Sie ist im Schadensfall der Nachweis, dass geräumt und gestreut wurde.

Übernehmen Sie auch die restliche Betreuung der Liegenschaft?

Ja. Winterdienst ist Teil unserer laufenden Objektbetreuung. Reinigung der Allgemeinflächen finden Sie unter Gebäudereinigung in Wien, die laufende Betreuung von Haus und Außenanlagen unter Hausbetreuung in Wien, gebündelte technische und infrastrukturelle Leistungen unter Facility Management für Gewerbeimmobilien.

Winterdienst für Ihr Objekt anfragen

Schreiben Sie uns kurz, um welches Objekt es geht: Adresse, ungefähre zu räumende Fläche, Zugänglichkeit und ob Bereitschaft gewünscht ist. Wir melden uns zur Terminvereinbarung für die Begehung. Sonstige Anfragen beantworten wir binnen 24 Stunden an Werktagen.

Telefon: +43 664 1429368 · E-Mail: office@rebacon.eu








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